Münsters Doppelhaushalt für 2026 und 2027 zeigt die Misere auf
„Alles wird besser aber nichts wird gut“ sang die DDR-Rockröhre Tamara Danz samt Band Silly im Frühjahr 1989 auf ihrer LP „Februar“. Die Liedzeile nahm nicht nur die Situation in der zu Ende gehenden DDR auf sondern kann seitdem als Beschreibung vieler Situationen speziell in den jüngsten Jahren im einigen Deutschland gelten. (1) Münsters kommender Haushalt – derzeit noch als Entwurf – reiht sich hier ein.
Erstmalig liegt Münsters Etatentwurf als Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 vor. Begründet wird das mit den zeitlichen Auswirkungen der Kommunalwahl im September 2025, vor allem aber mit einer damit erhöhten Planungssicherheit für alle Beteiligten bis Ende des kommenden Jahres. Technisch gliedert sich der Entwurf in zwei Bände. Band 1 umfasst im Wesentlichen die Gesamt- und Teilpläne der einzelnen Dezernate und Ämter, hier auf sog. Produktgruppen herunter gebrochen. Band 2 beinhaltet die Vorberichte, den Stellenplan, Berichte zu bsw. Eigenkapital und Verpflichtungsermächtigungen, den Zuschussbericht an Dritte und weitere Informationen.
In den Rat eingebracht wurde der Entwurf am 10. Dezember 2025 und beschlossen werden soll er voraussichtlich am 25. März 2026. Alles in allem gibt das Zahlenwerk den kritischen Zustand der Kommunalfinanzen wieder. Damit steht Münster nicht allein; der miserable Zustand der öffentlichen Haushalte ist längst Allgemeingut. In ihrer Rede zur Einbringung des Etatentwurfs in den Rat stellte Stadtkämmerin Christine Zeller (Grüne) fest, daß von den 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen lediglich 16 Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen konnten. Angesichts der Rahmenbedingungen dürfte sich die Situation weiter verschärfen.
Dazu führte Zeller in ihrer Rede aus: „Durch die Stabilisierungsmaßnahmen kann die Inanspruchnahme des Eigenkapitals so verringert werden, dass die Allgemeine Rücklage lediglich in den Jahren 2027 und 2030 um mehr als 5% reduziert werden. Eine Haushaltssicherung wird abermals vermieden. Der Abstand zur Überschreitung der Schwellenwerte in den anderen Jahren der mittelfristigen Planung ist jedoch weiterhin sehr gering, sodass der Druck auf die Umsetzung der aktuell eingeplanten Potentiale und die noch zu erarbeiteten Maßnahmen ab 2028 enorm hoch bleibt.“ Das darf getrost als kreative Buchführung gelten denn nur wenn die Verminderung um fünf Prozent in zwei aufeinanderfolgenden Jahren passiert, ist ein Konzept zur Haushaltssicherung der Bezirksregierung als vorgesetzter kommunaler Behörde vorzulegen. Der Passus zeigt aber auch, wie eng inzwischen die finanziellen Spielräume an der Aa sind.
Dabei vollzieht sich die mittelfristige Finanzplanung in einem Rahmen der bereits 2022 durch die Ratsvorlage V/0609/2022 „Ziele zur kommunalen Steuerung“ auf vier Handlungsfelder konzentriert wurde: Klimaneutralität, leistbares, nachhaltiges Wohnen, stadtverträgliche, umweltfreundliche Mobilität sowie soziale Teilhabe und Antidiskriminierung. Zwei dieser vier Punkte dürfen getrost als ideologisch motiviert gelten, was erfahrungsgemäß zu einer weiteren Belastung der Bürger führt. Der zweite Punkt darf als nicht erfüllt gelten denn die Kennziffern des Wohnungsmarkes an der Aa entwickeln sich nur in eine Richtung: negativ. Hier lohnt eine Blick auf Eigentumspreise, Miethöhen und den verfügbaren freien Wohnraum. Der vierte Punkt entspricht dem, was in der Justiz als Gummiparagraf gilt und ist in der Praxis ein Bedienfeld für den eigenen politischen Vorhof. Insbesondere in Form von Zuschüssen an diverse Träger; der Zuschussbericht (Band 2; Seite 343 ff.) illustriert es deutlich.
Zurück zur finanziellen Situation der Stadt. Zur Veranschaulichung der Misere dienen einige gerundete Zahlen aus dem Zahlenwerk. So stehen den Erträgen (gleich Einnahmen) für 2026 in Höhe von 1,66 Mrd Euro Aufwendungen (Ausgaben) in Höhe von 1,69 Mrd Euro gegenüber. (Band 1; Seite 9, Zeilen 10 und 17). Der Negativsaldo zieht sich bis zum Ende des Planungszeitraums 2030 weiter, d.h. der Schuldenberg wächst jedes Jahr ein Stück weiter und soll 2030 die Grenze von 2 Mrd Euro überschreiten. (2) Unter Berücksichtigung einiger weiterer Posten liegt der Negativsaldo für 2026 bei 48,5 Mio Euro und für 2027 bei 27,3 Mio Euro. (1; Seite 9, Zeile 28). Entsprechend werden von 2026 an bis einschließlich 2030 liquide Mittel von 0 Euro angesetzt. Immerhin steuert die Stadt mit der Aufnahme von niedrig verzinsten Liquiditätskrediten gegen die drohende Zahlungsunfähigkeit an. Im Jahre 2026 sollen dafür 787 Mio Euro aufgewendet werden, die bis 2030 auf 812 Mio Euro anwachsen sollen (1; Seite 12). Doch auch diese Kredite sind mit Zinsen zu bedienen und zu tilgen. Immerhin kann eine öffentlich-rechtliche Körperschaft wie eine Kommune nicht im privatrechtlichen Sinne Konkurs anzumelden. Andernfalls wäre der Gang zum Konkursrichter aufgrund Überschuldung schon seit vielen Jahren erforderlich geworden.
Die Gegenüberstellung zweier Kennziffern verdeutlicht das drastisch: die des Eigenkapitals des „Konzerns Stadt Münster“, wie gerne genannt und die Summe der Verbindlichkeiten (Schulden). Auf die einzelnen, kommunalrechtlich geforderten, Rücklagen soll hier nicht eingegangen werden mit einer Ausnahme. So reicht die eigentlich dafür vorgesehene Ausgleichsrücklage ab 2027 nicht mehr aus für die Deckung der Neuverschuldung und wird ab da konsequent mit Null angesetzt. Der Fehlbetrag wird aus der abnehmenden Allgemeinen Rücklage entnommen. Anders formuliert, naht die Haushaltssicherung ein weiteres Stück. Das Eigenkapital der Stadt vermindert sich von 664,49 Mio Euro 2026 über 627,24 Mio Euro in 2027 auf nur noch 536,65 Mio Euro in 2030. Dem stehen stark wachsende Verbindlichkeiten von 1,6 Mrd Euro für 2026, dann 1,8 Mrd Euro in 2027 und 2,34 Mrd Euro in 2030 gegenüber. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Jahres. (2; Seiten 89 und 85) Es sei daran erinnert, dass die zu leistenden Beträge für Tilgung und Zinsen für die anderen Aufgaben der Stadt unter dem Stichwort „Daseinsfürsorge“ fehlen. Geld kann eben nur einmal ausgegeben werden.
Ein weiteres interessantes Detail findet sich wieder weiter vorne im Band 2. Von den 17 Dienstleistungsbereichen der Stadt wie bsw. Bauen und Wohnen oder Schulträgeraufgaben erwirtschaften nur drei positive Erträge: die Allgemeine Finanzwirtschaft, Ver- und Entsorgung sowie Wirtschaft und Tourismus. (2; Seite 18)
Die finanzielle Misere baute sich langfristig auf und hat verschiedene Ursachen. Allerdings beschleunigte sich die Negativentwicklung im vergangenen Jahrzehnt beträchtlich. Als einer der Hauptfaktoren werden die Sozialausgaben der Stadt wie Sozialhilfe und Wohnungsgeld genannt. Diese gehören zu den Pflichtleistungen einer Kommune. Dennoch leisten das Bundesland NRW und der Bund keine adäquaten Zahlungen für diese Leistungen, die die Kommunen übernehmen. Diese bleiben auf den Differenzkosten sitzen. Es ist eine Verletzung des Subsidaritätsprinzips: wer eine Leistung bestellt, der bezahlt sie auch. Natürlich könnte diese Differenz dargestellt werden auch wenn es keine bilanzierbaren Forderungen sind. Politisch opportun ist das jedoch nicht und folglich finden sich dazu auch keinerlei Angaben im Haushaltsentwurf. Immerhin wird ausgewiesen, daß der Anteil der (sozialen) Transferkosten mit rund 885 Mio Euro bereits 53 Prozent der jährlichen Gesamtaufwendungen ausmacht. (2; Seite 25)
Auf einen Aspekt ist kurz zu verweisen: die Kosten für Flüchtlinge. Denn diese belasten den städtischen Haushalt direkt, sie werden aber nicht zusammenfassend ausgewiesen. Stattdessen sind sie über eine Vielzahl von Leistungen verteilt und verschwinden so im Zahlenwerk. Als die damalige Ratsgruppe aus Unabhängiger Wählergemeinschaft UWG und Ökologisch Demokratischer Partei ödp Ende der Zehnerjahre nach den Gesamtkosten fragte, kam aus der Stadtverwaltung die sinngemäße Aussage, dies sei nicht möglich da – siehe oben. Weitere Anfragen dazu gab es seitdem nicht, das Thema ist ein absolutes Tabu. Allerdings sorgte die Räumung eines Obdachlosenheims Ende 2024 bundesweit für Aufmerksamkeit in den sozialen Medien, da anstelle der vor die Tür gesetzten männlichen Obdachlosen Flüchtlinge ins das ab dann achtundvierzigste Flüchtlingsheim in Münster einzogen. (3)
Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ein anderer, hausgemachter Teil resultiert aus dem Selbstverständnis der Politik an der Aa und zeigt sich im jahrzehntealten Begriff des „Münsterstandards“. Gemeint ist die Ausführung von Investitionen und Prozessen mit deutlich mehr Ressourcen, als dafür sachlich nötig und gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine Schippe mehr – sagt der Volksmund und oft blieb es nicht nur bei einer Schippe. Der Münsterstandard belastete die städtischen Ressourcen über das gesunde Maß hinaus. Das war kein Problem, so lange die Einnahmen konjunkturbedingt sprudelten. Was sich in den letzten zehn, fünfzehn Jahren tendenziell änderte. Schon der vormalige Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann (CDU, der Vorvorgänger von Tilman Fuchs) mahnte bei seinem Ausscheiden aus dem Amt 2009 eine Aufgabe des Münsterstandards an. Vergeblich, denn es war nicht das Geld der Ratsmitglieder und wähnte man sich dort unverändert auf einer Insel der Glückseligen die anderen Kommunen zu zeigen hatte, was möglich ist. Dieses Denken blieb bis heute lebendig wie die Debatten um das noch zu errichtende Stadthaus 4 am Albersloher Weg sowie zur Gestaltung des Hamburger Tunnels am Hauptbahnhof zeigen. Oder der Bau eines weiteren Spaßbades gemäß dem Entwurf des Koalitionsvertrages bis 2030 zwischen den Grünen, der SPD und der Kleinpartei Volt (Westfälische Nachrichten vom 26. Januar 2026). Man möchte meinen, die Beteiligten hätten nicht die Zeichen der Zeit erkannt. Denn keiner der Beteiligten in Politik und Verwaltung steht mit seinem privaten Einkommen gerade für verschleudertes öffentliches Geld. (4)
In seiner Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes in den Rat am 10. Dezember 2025 führte Oberbürgermeister Fuchs unter anderem aus: „Dabei sind die anerkannt hohe Lebensqualität in Münster sowie die Stärke und die Resilienz unserer Stadt keine Selbstverständlichkeiten und erst recht keine Selbstläufer. Sie sind das Ergebnis zahlreicher, ausgezeichnet ineinandergreifender Faktoren. Beispielhaft nennen möchte ich an dieser Stelle Münster als Standort einer der größten und angesehensten Universitäten Deutschlands, unsere starke Wirtschaft, kluge Entscheidungen in der Stadtentwicklung, ein solides haushälterisches Wirtschaften und insbesondere den Zusammenhalt und die soziale Balance der Stadtgesellschaft.“ Nun ja, eine positive Sichtweise darf man von einem Oberbürgermeister erwarten. Ob die Realität sich an diese Lyrik halten wird, steht auf einem anderen Blatt: „Was alle Herausforderungen eint ist, dass sie uns dauerhaft begleiten. Mit einem Sprint können wir sie nicht meistern. Sie gleichen vielmehr einem Marathon, der uns große Ausdauer und einen festen Willen abverlangt. Einem Marathon, den wir ohne weiteres Training bewältigen müssen. Denn dieser Marathon läuft schon. Und – um in der Terminologie zu bleiben – Münster läuft bereits mit. Und das durchaus erfolgreich.“ Alles wird besser aber nichts wird gut.
Link zum Haushaltsentwurf 2026/27
(1) „Alles wird besser aber nichts wird gut“ erschien als achtes Stück auf der LP „Februar“, die im Februar 1989 in der Bundesrepublik erschien und einen Monat später in der DDR. Es war das erste Mal, daß eine LP in beiden deutschen Staaten herauskam. Produziert wurde „Februar“ in West-Berlin.
(2) Ob und wie der Schuldenberg über eine reguläre Tilgung jemals wieder abgetragen werden kann, ist mehr als fraglich. Münster ist eine Kommune unter Tausenden in der Bundesrepublik zuzüglich der defizitären Haushalte der Länder, des Bundes und vieler SV-Träger. Zu erinnern ist auch an die Schuldenpolitik der EU, die bsw. allein für die Ukraine in den kommenden fünf Jahren bis zu 1,5 Billionen Euro aufwenden will. Auch diese Beträge schlagen am Ende auf den Bürger “ganz unten” durch. Wahrscheinlich läuft es auf einen „demokratisch orchestrierten“ Lastenausgleich hinaus, ähnlich dem Mechanismus nach dem Zweiten Weltkrieg. Man kann es aber auch eine Enteignung nennen.
(3) Von Protesten gegen diese Auflösung aus den lokalen Strukturen zur Betreuung von Obdachlosen von der Bischof-Hermann-Stiftung bis zur Zeitschrift draußen! heraus ist allerdings nichts bekannt geworden.
(4) Man muss kein Prophet sein um die künftige Entwicklung zu skizzieren: noch höhere Abgaben für die Bürger und noch höhere Steuern (hier vor allem die Gewerbesteuer) für die in Münster ansässigen Unternehmen. Tatsächlich hat die alte und neue Rathauskoalition aus Grünen, SPD und Volt, gerne unterstützt von LINKE, ödp und STATTpartei eine Zusage, Abgaben und Steuern nicht zu erhöhen, vermieden.
