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Antworten zur Begründung der Corona-Maßnahmen: Stadt Münster setzt weiter auf Autorität statt Aufklärung

Werte Leser,

„Unusquisque mavult credere quam judicare“
(Jeder will lieber glauben als urteilen, “De Vita Beata”, Kapitel 4)

Senecas Erkenntnis leuchtete Ende 2025 auch in meinem Geiste.

Am 19. Dezember 2025 stellte ich Cornelia Wilkens, Stadträtin und Vorsitzende der kommunalen Gesundheitskonferenz, einige Fragen im Zusammenhang mit Inhalten der Allgemeinverfügung H1208 der Stadt Münster vom 19.11.2021.

Durch die Allgemeinverfügung H1208 untersagte die Stadt Münster durch Ratsbeschluss denjenigen Bürgern die „Inanspruchnahme der Angebote aller Weihnachtsmärkte“, die sich nicht einer (wiederholten) medizinische Behandlung mit mRNA- oder vektorbasierten „Covid-19-Impfstoffen“ unterziehen wollten. Diese Verfügung bezeichnete die Stadt Münster als 2G-Modell. Weitere Informationen zu den Hintergründen finden Sie hier und hier.

Tim Kornblum, Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Münster, antworte am 23.12.2025 im Auftrag von Cornelia Wilkens auf meine Fragen.

Die Fragen und Antworten finden Sie unten!

Herzliche Grüße,
Matthias Hartermann

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Fragen zu den Erkenntnisgründen der Allgemeinverfügung H1208 (von Matthias Hartermann an Cornelia Wilkens):

Sehr geehrte Frau Wilkens,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Daten und die Erläuterung! Ich habe weitere Fragen in dieser Angelegenheit im Zusammenhang mit Inhalten der Allgemeinverfügung H1208 der Stadt Münster vom 19.11.2021.

Durch die Allgemeinverfügung H1208 untersagte die Stadt Münster durch Ratsbeschluss denjenigen Bürgern die „Inanspruchnahme der Angebote aller Weihnachtsmärkte“, die sich nicht einer (wiederholten) medizinische Behandlung mit mRNA- oder vektorbasierten „Covid-19-Impfstoffen“ unterziehen wollten. Diese Verfügung bezeichnete die Stadt Münster als 2G-Modell.

Als Begründung führt die Allgemeinverfügung folgende Argumente an:

„Das RKI hat die Gefahr, dass sich nicht oder nur einmal Geimpfte mit dem Coronavirus anstecken wieder als „sehr hoch“ eingestuft. Geimpfte und genesene Personen haben nachweislich einen höheren Schutz vor schweren Krankheitsverläufen (Hospitalisierung) bei einer Infizierung mit dem Coronavirus. Außerdem ist es durch Zulassungsstudien bewiesen, dass die zur Anwendung kommenden Covid-19-Impfstoffe Infektionen mit dem Coronavirus im erheblichen Maße verhindern. Daneben ist auch die Virusausscheidung bei Personen, die trotz Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion haben, kürzer als bei ungeimpften Personen. Damit sind vollständig geimpfte sowie genesene Personen am effektivsten vor dem Coronavirus geschützt und tragen daher nur unerheblich zu einer Überlastung des Gesundheitssystems bei.“

[…]

„Unter den zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen ist die Anordnung nach alledem geeignet, erforderlich und angemessen, um das Infektionsrisiko zu senken und der Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems vorzubeugen.“

Ich bitte Sie, die folgenden Fragen zu beantworten und gegebenenfalls zu den jeweils vorangestellten Aussagen Stellung zu nehmen:

In Münster wurden nach Angaben der Stadt Münster bis Frühjahr 2023 etwa 147.000 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Etwa 95% der positiven Fälle traten ab Sommer 2021 auf, in einem Zeitraum als „Covid-19-Impfstoffe“ für die breite Bevölkerung in Münster zur Verfügung standen und verabreicht wurden. Unter der konservativen Annahme einer Untererfassung der tatsächlichen Infektionen durch Testungen um den Faktor 2 liegt es nahe, von einer vollständigen Durchseuchung der Bevölkerung in Münster bis Frühjahr 2023 auszugehen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, folgende Fragen zu beantworten:

Liegen der Stadt Münster eigene Daten, Berichte oder Analysen vor, die für Münster belegen, dass „Covid-19-Impfstoffe Infektionen mit dem Coronavirus im erheblichen Maße verhindern“?

Hierzu insbesondere: Liegen der Stadt Münster eigene Daten, Berichte oder Analysen vor, die auf einen kausalen Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Impfquote und der positiven Fälle oder anderer Faktoren der Infektionsdynamik in Münster in den Jahren 2021-2023 schließen lassen?

Aus den „Corona-Lageberichten“ des Krisenstabes der Bezirksregierung Münster geht hervor, dass der Krisenstab bis Frühjahr 2022 — soweit liegen mir die Berichte vor — zu keinem Zeitpunkt eine angespannte oder gefährliche Situation in Münster für die haus- und fachärztliche Versorgung, die klinische Versorgung, die klinische Versorgung INTENSIV (inkl. Beatmung), die klinische Versorgung – Personal, die Notfallrettung und den Krankentransport feststellte. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, folgende Frage zu beantworten:

Liegen der Stadt Münster eigene Daten, Berichte oder Analysen vor, die zu einem Zeitpunkt vor 2020 und nach 2023 auf eine angespannte oder gefährliche Situation in Münster in einem oder mehreren der oben genannten Bereiche schließen lassen?

Liegen der Stadt Münster eigene Daten, Berichte oder Analysen vor, aus denen der Stadtrat die „Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems“ in Münster ableitete?

Hierzu insbesondere: Liegen der Stadt Münster eigene Daten, Berichte oder Analysen vor, die damals zu einer abweichenden Einschätzung der gesundheitlichen Versorgungssituation in Münster gegenüber der Einschätzung des Krisenstabes der Bezirksregierung Münster führten?

Aus den Daten der Stadt Münster zu den an „Covid-19-Verstorbenen“ und zu den „positiven Fällen“ geht hervor, dass das Verhältnis der Verstorbenen zu den positiven Fällen (CFR) bis Sommer 2021 etwa 1,1 % betrug (bis Ende 2020 1.2%). Ich gehe davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt der Effekt des „Impfprogramms“ auf die CFR noch nicht gegeben war. Unter der konservativen Annahme einer Untererfassung wie oben liegt das Verhältnis von Verstorbenen zu Infektion (IFR) bei etwa 0.55%. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, folgende Fragen zu beantworten:

Welche Altersverteilung hatte die Gruppe der an „Covid-19-Verstorbenen“?

Liegen der Stadt Münster Daten, Berichte oder Analysen zu Influenza-Infektionen in Münster aus den Jahren vor 2020 vor, die Angaben zur CFR oder IFR von Influenza beinhalten oder aus denen die CFR oder IFR in vergleichbarer Weise wie oben hergeleitet werden kann?

Mir sind 30 Personen in Münster — einschließlich meiner Familie und meiner selbst — persönlich bekannt, die sich nicht mit „Covid-19-Impfstoffen“ haben behandeln lassen und die im Zusammenhang mit typischen SARS-CoV-2-Krankheitssymptomen positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Mir sind ebenso viele Personen in Münster persönlich bekannt, die sich mehrfach mit „Covid-19-Impfstoffen“ haben behandeln lassen und die im Zusammenhang mit typischen SARS-CoV-2-Krankheitssymptomen ebenfalls positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Mein Eindruck ist, dass sich die Ausprägung der Symptome der Erkrankung zwischen den Personen der beiden Gruppen nicht unterscheidet. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, folgende Fragen zu beantworten:

Liegen dem Gesundheitsamt Münster repräsentative Daten, Berichte oder Analysen über Personen und deren Erkrankungen in Münster vor, die meinem persönlichen Eindruck widersprechen?

Hierzu insbesondere: Liegen der Stadt Münster eigene Daten, Berichte oder Analysen vor, die auf einen kausalen Zusammenhang zwischen Impfstatus und Hospitalisierung (intensiv/nicht-intensiv) schließen lassen?

Da ich davon ausgehe, dass an den Antworten auf diese Fragen ein demokratisches Interesse besteht, habe ich neben Michael Heß (Bürgerfragen „Covid-19-Verstorbene“), Björn Wegner und Daniela Mayersick (Veranstaltungsleiter Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in Münster) und Oliver Lepsius (Sachverständiger Enquete-Kommission Corona) in CC gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Hartermann

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Antworten zu den Erkenntnisgründen der Allgemeinverfügung H1208 (von Tim Kornblum an Matthias Hartermann):

Sehr geehrter Herr Hartermann,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zur Allgemeinverfügung H1208 der Stadt Münster vom 19.11.2021. Ich antworte im Namen von Frau Stadträtin Wilkens auf Ihre Fragen:

Die Stadt Münster und das Gesundheitsamt stützen ihr Handeln auf die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben sowie auf Bewertungen der zuständigen Fachbehörden (insbesondere RKI, Landes‑ und Bundesbehörden).

1. Fragen zur Wirksamkeit der Covid‑19‑Impfstoffe gegen Infektionen

Zu Ihren Fragen, ob der Stadt Münster „eigene Daten, Berichte oder Analysen“ vorliegen, die für Münster belegen, dass Covid‑19‑Impfstoffe Infektionen in erheblichem Maße verhindern bzw. einen kausalen Zusammenhang zwischen Impfquote und Infektionsdynamik herstellen, ist festzuhalten:

Das Gesundheitsamt Münster erhebt im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes Daten zu gemeldeten Covid‑19‑Fällen, einschließlich Informationen zu Alter, Wohnort, bestimmten Zeiträumen und Impfstatus; entsprechende aggregierte Daten zu Infektionen nach Altersgruppen sind im städtischen Open‑Data‑Portal veröffentlicht.

https://opendata.stadt-muenster.de/dataset/coronazahlen-m%C3%BCnster-pro-stadtteil-und-altersgruppe-2020-bis-2023

2. Kausaler Zusammenhang zwischen Impfquote und Infektionsdynamik

Die Beurteilung der Wirksamkeit von Covid‑19‑Impfstoffen (Schutz vor Infektion, Erkrankung, Hospitalisierung, Tod) erfolgt in Deutschland zentral durch das Robert Koch‑Institut und weitere Bundesbehörden auf Basis bundes‑ bzw. weltweit erhobener Daten und Studien; die Stadt Münster führt hierzu keine eigenständige kausale Wirksamkeitsforschung durch.

3. Einschätzung der Versorgungslage und Gefahr einer Überlastung

Eine systematische Sammlung städtischer Berichte, die vor 2020 und nach 2023 spezielle „Gefahrensituationen“ in den von Ihnen genannten Bereichen historisch vergleichen sollen, wurde nicht erstellt; hierzu verweisen wir auf die regulären Krankenhaus‑, Versorgungs‑ und Statistikberichte von Land, Bund und Fachgesellschaften.

Der Stadt liegen keine eigenen, von Land/RKI unabhängigen Modellrechnungen zur Überlastungsgefahr vor; es wurden vielmehr die Einschätzungen der übergeordnet zuständigen Gremien zugrunde gelegt. Die Steuerung und fachliche Bewertung der stationären und intensivmedizinischen Versorgung erfolgt in Nordrhein‑Westfalen maßgeblich über die Krankenhäuser, die Kassenärztliche Vereinigung, das Land NRW und die Bezirksregierung; die Stadt Münster liefert hierfür Daten zu Infektionszahlen und stimmt sich eng mit den zuständigen Stellen ab.

4. Datenbasis für die Einschätzung des Stadtrates

Der Stadtrat hat seine Beschlüsse zu Schutzmaßnahmen während der Covid‑19‑Pandemie auf Basis der gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land, der jeweils geltenden Coronaschutzverordnungen, der Lageeinschätzungen des RKI, des Landeszentrums Gesundheit NRW getroffen. Eine eigenständige, hiervon abweichende Risikomodellierung für das Gesundheitssystem in Münster wurde nicht durchgeführt.

5. Altersverteilung der COVID 19 Verstorbenen und Vergleich zu Influenza

Wie bundesweit lag der Schwerpunkt der Todesfälle überwiegend in höheren Altersgruppen, insbesondere bei Menschen ab 70 bzw. 80 Jahren.

Für Influenza‑Infektionen liegen der Stadt Münster keine eigenen, systematisch ausgewerteten IFR/CFR‑Berechnungen vor.

6. Persönliche Beobachtungen zu Symptomen bei Geimpften und Ungeimpften

Persönliche Beobachtungen kleiner Personengruppen sind für die Beurteilung der Impfwirksamkeit nicht repräsentativ; hierfür werden große, methodisch kontrollierte Datensätze und Studien benötigt, wie sie auf Landes‑, Bundes‑ und internationaler Ebene vorliegen. Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unter anderem Hospitalisierungen und Intensivbehandlungen im Zusammenhang mit Covid‑19, führt aber keine eigenständigen wissenschaftlichen Auswertungen durch.

Für weitergehende grundsätzliche Fragen zur Bewertung der Covid‑19‑Pandemie, zur Impfwirksamkeit oder zu bundesweiten Risikoabschätzungen bitten wir Sie, sich an die hierzu zuständigen Fachbehörden (insbesondere das Robert Koch‑Institut und das Bundesministerium für Gesundheit) zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Dr. Tim Kornblum