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Staatliche Bildungsinstitutionen NRW: Keinerlei Expertise zu den Auswirkungen der Maskenpflicht an Schulen

Werte Leser,

es besteht kein Zweifel, dass das stundenlange Tragen einer OP- oder FFP2-Gesichtsmaske an jedem Wochentag über Monate hinweg aufgrund von Sauerstoffmangel, verunreinigter Atemluft, unterdrückter Gesichtsmimik und so weiter negative Folgen für Kinder in physischer und psychischer Hinsicht hat. Dass sich die physischen und psychischen Beeinträchtigungen durch die Maske auch auf das Lernen und die kindliche Entwicklung negativ auswirken, ist eine mehr als plausible Hypothese. Dass die Maskenpflicht Langzeitfolgen für das Verhalten und die Wahrnehmung junger Menschen in sozialer Hinsicht nach sich zieht, ist auch eine plausible Hypothese. Die Antworten der Vertreter und Mitarbeiter des staatlichen Bildungssystems lassen nun auch keinen Zweifel mehr daran, dass sie selbst keinerlei Verantwortung für die Beeinträchtigung der Kinder durch die Maskenpflicht tragen wollen.

Aber lesen Sie selbst!

Am 20.9.2024 stellte ich Angestellten des staatlichen Bildungssystems Münster und NRW aus den Bereichen Schulleitung (Astrid Bühl), Schulamt (Klaus Ehling), Schulaufsicht (Stefanie Buschmann) und dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW, die während des Corona-Regimes mithalfen, die Corona-Maßnahmen an Schulen durchzusetzen, einige Fragen zur Maskenpflicht an Schulen:

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Schüler zum Tragen einer Gesichtsmaske während des Unterrichts und im Schulgebäude verpflichtend aufgefordert?
  2. Auf welcher argumentativen Grundlage geschah die Verpflichtung?
  3. Welche negativen Auswirkungen des Tragens einer Gesichtsmaske im Hinblick auf die physische und psychische Gesundheit der Schüler wurden bei der Entscheidung für die verpflichtende Maßnahme berücksichtigt?
  4. Welche Maßnahmen wurden bisher unternommen, um die Folgen des Tragens der Gesichtsmaske bei Kindern im Unterricht zu evaluieren?
  5. Gingen bei der Schule oder den übergeordneten Behörden in NRW bisher Beschwerden über das Tragen von Gesichtsmasken von Seiten der Lehrerschaft oder von Seiten der Elternschaft ein?
  6. Sind zurzeit Klagen gegen das Land NRW im Zusammenhang mit der Maskenpflicht an Grundschulen anhängig?

Die angesprochenen Mitarbeiter des staatlichen Bildungssystems blieben lange eine Antwort schuldig. Erst auf Nachfrage und Fristsetzung meinerseits erhielt ich Antwort.

Schulleitung, Schulamt und Schulaufsicht wiesen darauf hin, dass die Verantwortung der Corona-Maßnahme ausschließlich beim Land NRW liege. Hier pars pro toto die Antwort des Leiters des Schulamtes der Stadt Münster, Klaus Ehling:

„[…] da es sich bei den genannten Maßnahmen um landesseitige Regelungen handelte, ist die Beantwortung Sache des Landes, also der Bezirksregierung Münster oder des Ministeriums für Schule und Bildung. Dies habe ich so auch mit Frau Buschmann von der unteren Schulaufsicht besprochen. Ich gehe davon aus, dass Ihre Fragen von dort beantwortet werden.“

Josephine Heinrich aus dem Referat 223 des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW teilte mir einige Tage später folgende Stellungnahme zu meinen Fragen mit:

  1. Rechtsgrundlagen für die Maskenpflicht im schulischen Bereich waren die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) in der jeweils geltenden Fassung.
  2. Das Ministerium für Arbeit und Gesundheit hat zu den jeweiligen Fassungen der CoronaBetrVO in der damaligen Zeit Begründungen veröffentlicht.
  3. Das Ministerium für Schule und Bildung verfügt(e) nicht über eine medizinische Expertise, um Auswirkungen der Maskentragung bei Schülerinnen und Schülern zu beurteilen.
  4. Vgl. Antwort zu Frage 3.
  5. Es sind während der Zeit der Corona-Pandemie sowohl Rückfragen als auch Beschwerden zur Maskentragung im schulischen Bereich eingegangen.
  6. Klagen gegen die Pflicht zur Tragen einer Mund-Nasen-Maske waren bzw. sind bei den örtlich zuständigen Verwaltungsgerichten einzulegen. Das Ministerium für Schule und Bildung führt keine Übersicht über die bei den Verwaltungsgerichten eingelegte Klagen.

Dass das Ministerium für Schule und Bildung jede Verantwortung von sich weist, indem es sich darauf beruft, über keinerlei Expertise zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Maskenpflicht bei Schülern zu verfügen, und angibt keinerlei Anstrengungen zu unternehmen, diese Expertise einzuholen, ist nicht nur grob fahrlässig und einer staatlichen Bildungsinstitution unwürdig, sondern darüber hinaus respektlos den Familien gegenüber, die im guten Glauben ihre Kinder den staatlichen Bildungsinstitutionen anvertrauen.

Ebenso ist der Verweis auf das Ministerium für Arbeit und Gesundheit als kläglicher Versuch zu werten, Verantwortung für die Maskenpflicht an Schulen von sich zu weisen. Das Tragen einer Gesichtsmaske an Schulen ist ohne Zweifel ein schwerwiegender Eingriff nicht nur in die Persönlichkeitsrechte und in die Gesundheit von Schulkindern, sondern auch in deren Ausbildung. Eine staatliche Bildungsinstitution, die diesen Eingriff nicht rechtfertigen will oder kann und sich ausschließlich auf übergeordnete (fachfremde) Autoritäten beruft, begeht einen schwerwiegenden Fehler.

In einer Zeit, in der viele Familien durch politische Entscheidungen immer mehr unter ökonomischen und sozialen Druck geraten, der sie nötigt, ihre Kinder immer früher und immer länger in staatliche Betreuungs- und Bildungseinrichtungen wegzugeben, und Pläne unmittelbar vor der politischen Umsetzung stehen, Kinder in Deutschland als zukünftige militärische Ressource heranzuziehen und zu „verpflichten“, stimmen mich die Antworten der Vertreter der staatlichen Bildungsinstitution traurig und ich frage mich, wie Astrid Bühl, Klaus Ehling, Stefanie Buschmann und Josephine Heinrich handeln, wenn sie in nicht allzu ferner Zukunft aufwachen und ihnen klar wird, dass sie Mitläufer in einer militärischen Kommandostruktur sind und mithelfen, „schulische“ Maßnahmen umzusetzen, die Kinder auf den Kriegsdienst und die zukünftigen Schlachtfelder in einem Krieg um Ressourcen vorbereiten. Werden sie dann auch sagen: “Wir haben dazu keinerlei Expertise und tragen daher keinerlei Verantwortung!”?

Wie ein solcher Dienst vermutlich aussehen wird, kann man derzeit gut in der Ukraine beobachten, wo sich hunderttausende ukrainische und russische Menschen als Soldaten im staatlichen Auftrag gegenseitig abschlachten. Deutschland ist nicht weit davon entfernt, in diesem Krieg deutsche Soldaten einzusetzen.

Eines ist sicher, es wird über die Entscheidung keine Volksabstimmung geben, aber das Volk wird die Entscheidung mit Blut tragen müssen.

Wie werden Sie handeln, werte Leser, wenn es soweit ist?

Herzliche Grüße,
Matthias Hartermann