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Stadt Münster nutzt noch einmal Gunst der Corona-Stunde, um Geld einzutreiben

Werte Leser,

gestern haben wir einen Bußgeldbescheid des Amtes für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster erhalten. Worum geht es in der Sache? 

Laut Gesetz müssen Eltern ihre Kinder „der Schuleingangsuntersuchung zuführen“. In diesen Schuleingangsuntersuchungen wird durch einen Amtsarzt des Gesundheits- und Veterinäramtes geprüft, ob das Kind auf einem „normalen“ Entwicklungsstand ist. Dem einschlägigen Urteil der Eltern, des Kinderarztes, der Kindergartenerzieher und der Schulleitung der zukünftigen Grundschule wird offensichtlich misstraut. 

In unserem Fall terminierte die Stadt Münster die Untersuchung unseres Sohnes in einen Zeitraum, in dem die Corona-Regelungen das Tragen von Gesichtsmasken im Gebäude des Gesundheits- und Veterinäramtes und insbesondere während der Untersuchung vorsahen. 

Wir schlugen vor, den Termin für die Untersuchung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, da das Auslaufen der Corona-Regelungen und der erklärten Gefahrenlage durch Corona im Frühjahr diesen Jahres abzusehen war.

Das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster ignorierte unseren Vorschlag und schickte gestern am 25.04.2023 einen Bußgeldbescheid über 273 Euro „wegen Verletzung der Verpflichtung zur Durchführung der Schuleingangsuntersuchung“. Das Tragen einer Maske in Gesundheitseinrichtungen ist übrigens seit Anfang April nicht mehr vorgeschrieben.

Die Entscheidung des Amtes, unseren Vorschlag zur Verschiebung des Termines zu ignorieren, war unvernünftig und wir werden Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Bemerkenswert ist auch, dass der stellvertretende Leiter des Amtes, Wolfgang Wimmer, in seiner Begründung des Bußgeldbescheids unseren Vorschlag zur Verschiebung des Termins explizit unterschlägt (siehe unten). 

Unabhängig davon, wie die Sache vor Gericht ausgeht, ist das unflexible und konfrontative Agieren des Amtes für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster in der Sache Corona-Regelung gegen uns als Eltern ein weiterer Beleg für das autoritäre und repressive Vorgehen der Anhänger und Mitläufer des Corona-Regimes. Es wird hier evident, dass die Instrumente des Regimes in erster Linie auf die Unterordnung und Unterdrückung der Bürger, insbesondere auch der Eltern und Kinder, abzielen und nicht darauf, vernünftige Lösungen zu finden.  

In diesem Blog über das Corona-Regime möchten wir zum Vorgehen des Amtes für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster und seines Leiters, Klaus Ehling, in dieser Sache Folgendes festhalten:

  1. Das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster hat Kindergartenkinder und deren Eltern zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Schuleingangsuntersuchung, die ohne Zweifel eine Prüfungssituation darstellt, durch Androhung und Verhängung von Bußgeldern genötigt.
  2. Dabei gibt es plausible Gründe, warum das Tragen von Gesichtsmasken in dieser besonderen Situation eine erhebliche negative Beeinträchtigung des Kindeswohl darstellt und die Ergebnisse der Untersuchung verzerrt. Kindergartenkinder sind nicht an das Tragen von Gesichtsmasken gewöhnt. Es ist für Kinder ein natürlicher und in manchen Situationen lebenswichtiger Reflex, die Atemwege frei zu halten. Wer kennt es nicht? Kindern in diesem Alter den Mund oder die Nase zu säubern, ruft einen heftigen Unwillen und Widerstand hervor. Das Kind wird durch das Tragen der Maske irritiert und seine Konzentrationsfähigkeit nimmt ab— nicht zuletzt auch durch die plötzliche und ungewohnte Verringerung der Sauerstoffversorgung. In dieser Situation werden den Kindern von einer völlig fremden, pädagogisch kaum geschulten Person Aufgaben gestellt. Es ist dabei keineswegs so, dass diese Untersuchung spielerisch abläuft und sich Tempo sowie Inhalte an den Interessen des Kindes orientieren. Es wird von dem Kind erwartet, über einen längeren Zeitraum vorgegebene, anspruchsvolle Aufgaben zu erledigen. Eine eindeutige Prüfungssituation. Dabei trägt die fremde, prüfende Person eine Maske, ebenso wie die Bezugspersonen des Kindes. Wir sind der Meinung, diese Situation stellt für Kinder in diesem Alter eine ungewohnte und überaus emotionale Belastung dar und beeinträchtigt das Prüfungsergebnis in einem relevanten Ausmaß.
  3. Nach unserem Kenntnisstand hat das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster bisher keine Stellungnahme über die angeführten, naheliegenden Bedenken abgegeben, noch auf einschlägige Einschätzungen verwiesen. Sollte dem so sein, ist es unseres Erachtens ein schwerwiegendes Versäumnis des Amtes für Schule und Weiterbildung keine Einschätzungen von Kinderpsychologen und Kinderpädagogen vor der Umsetzung dieser Corona-Maßnahme eingeholt und deren Einschätzung mit den betroffenen Eltern geteilt zu haben.      

Herzliche Grüße,
Dr. Viktoria Hartermann und Dr. Matthias Hartermann

PS:

Auszug aus der Begründung des Bußgeldbescheids:

„In ihrer mail vom 9. November 2022 schlagen Sie vor, Sie von der Maskenpflicht zu befreien. Sie geben außerdem den Hinweis. dass Sie Gründe für die Weigerung nicht darlegen. Schließlich bitten Sie um Mitteilung zum weiteren Vorgehen“

Auszug aus unserer Mail:

„Wir schlagen vor, uns von der Maskenpflicht zu befreien oder die Schuleingangsuntersuchung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Teilen Sie uns bitte mit, wie Sie weiter verfahren möchten.“